BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 171 Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu § 171 (Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen):
§ 171 definiert die Sektorentätigkeiten im Bereich des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen. Zur Entscheidung der Kommission vom über den Antrag Österreichs, das spezielle Regime des Artikel 3 der Richtlinie 93/38/EWG anzuwenden, wonach die Nutzung geographisch abgegrenzter Gebiete in Österreich zum Zweck der Suche nach oder der Förderung von Erdöl oder Gas ab nicht (mehr) als Tätigkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. b Z i) der Richtlinie 93/38/EWG gilt (ABl. L 68 vom , S 31) vgl. § 178 und die dazugehörigen Erläuterungen.