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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 165 Öffentliche Unternehmen als Sektorenauftraggeber

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu den §§ 163 bis 166 (Persönlicher Geltungsbereich)

[Anm: s auch bei § 163]

§ 165 Abs. 2 enthält die Definition des öffentlichen Unternehmens. In Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie 2004/17/EG wird in der Definition nicht mehr auf eine Beherrschung durch „eine juristische Person des öffentlichen Rechts“, sondern auf eine Beherrschung durch einen öffentlichen Auftraggeber abgestellt (vgl. Art 2 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2004/17/EG, der von der Beherrschung durch „den Auftraggeber“ spricht und sich dabei auf den öffentlichen Auftraggeber gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. 1 bezieht; vgl. auch die englische und französische Sprachfassung).

[Anm: s auch bei § 166]

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