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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 160 Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2010 wurde Abs 5 zweiter Satz (bislang: „Auf Verlangen ist dem Bewerber Einsichtnahme in den seinen Teilnahmeantrag betreffenden Teil der Niederschrift zu gewähren.“) neu gefasst. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 14).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu den §§ 159 bis 162 (wettbewerblicher Dialog)

[Anm: s auch bei § 159]

Die Regelung des § 160 Abs. 1 dient der Umsetzung des Art. 29 Abs. 2 der RL 2004/18/EG. Da dem Auftraggeber während der Dialogphase ein maximaler Spielraum eingeräumt werden soll, sind an die Formulierung der Bedürfnisse keine übertriebenen Anforderungen zu stellen. Da es dem Auftraggeber offen stehen soll, auf Änderungen in der Problemstellung, die sich auf Grund der Dialogphase ergeben, zu reagieren, ohne dafür eine Berichtigung vorzunehmen, ist es ausreichend, wenn die Bedürfnisse lediglich in allgemeiner Art und Weise formuliert werden.

Zu § 160 Abs. 2 ist Folgendes anzumerken: Nach dem Konzept der RL 2004/ 18/EG (Art. 40 Abs. 1 und 2) ist die nähere Beschreibung (erst) mit der Aufforderun...

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