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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 158 Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu den §§ 156 bis 158 (Dynamisches Beschaffungssystem):

[Anm: s auch bei §§ 156 u 157]

Die Vergabe eines Auftrages auf Grund eines eingerichteten dynamischen Beschaffungssystems ist in § 158 normiert. Die Vergabe eines Einzelauftrages erfolgt auf Grund einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe, der wiederum eine vereinfachte Bekanntmachung voranzugehen hat. Vor der Vergabe eines Einzelauftrages sind potentielle Interessenten somit erneut einzuladen, sich um Teilnahme am Beschaffungssystem zu bewerben. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe ergeht dann nur mehr an die zum Ende der Stillhaltefrist im System zugelassenen Teilnehmer am dynamischen Beschaffungssystem. Die Regelung entspricht in dieser Form den Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 und 6 der RL 2004/18/EG.

Zu § 158 Abs. 3 ist festzuhalten, dass die festgelegte Stillhaltefrist von 15 Tagen zur Einreichung der unverbindlichen Erklärungen zu Leistungserbringung (vgl. dazu auch § 157 Abs. 6) eine Mindestfrist ist (arg. „nicht weniger als“ in § 158 Abs. 3). Der Auftraggeber könnte sohin auch...

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