BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 144 Auftragsweitergabe an Dritte
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu den § 142 bis 145 (Baukonzessionsverträge, Vergabe von Bauaufträgen durch Baukonzessionäre):
[Anm: s auch bei §§ 142 u 143]
§ 144 enthält eine Sonderbestimmung über die Zulässigkeit der Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer. Für diesen Fall sind besondere Bestimmungen in den Baukonzessionsvertrag aufzunehmen.
[Anm: s auch bei § 145]