BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 130 Wahl des Angebotes für den Zuschlag
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu § 130 (Wahl des Angebotes für den Zuschlag)
Zu den Voraussetzungen für die Wahl des Billigstangebotsprinzips siehe § 80 Abs. 3 und die Erläuterungen dazu; zur Sonderregelung für den Unterschwellenbereich siehe § 100.