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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 125 Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2010 wurde in Abs 3 Z 2 der Verweis „§ 80 Abs. 4“ durch den Verweis „§ 79 Abs. 4“ ersetzt; weiters wurde in Abs 6 die Wortfolge „für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „für Wirtschaft, Familie und Jugend“ ersetzt. Die Änderungen traten grds mit dem der Kundmachung folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 14).

Mit der BVergG-Nov 2012 wurde der bisherige Abs 5 letzter Satz („Sofern der geschätzte Auftragswert 120 000 Euro nicht erreicht, kann von der Vorgehensweise gemäß diesem Absatz abgesehen werden.“) geändert. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu § 125 (Prüfung der Preisangemessenheit)

Zu § 125 Abs. 1 ist darauf hinzuweisen, dass die Wortfolge „alternativ angeboten“ sowohl Alternativ- wie auch Abänderungsangebote erfasst.

Abs. 2 regelt die Maßstäbe, die der Prüfung zugrunde zu legen sind. In Abs. 3 werden die drei Fälle genannt, bei denen eine vertiefte Angebotsprüfung zu erfolgen hat.

Die Formulierung des Abs. 4 Z...

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