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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 119 Entgegennahme der Angebote

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2010 wurde in Abs 1 erster Satz das Wort „Zeitstempeldienst“ durch das Wort „Zeitstempel“ und in Abs 1 zweiter Satz das Wort „Zeitstempeldienstes“ durch das Wort „Zeitstempels“ ersetzt. Die Änderungen traten grds mit dem der Kundmachung folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 14).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu den §§ 119 bis 121 (Entgegennahme, Speicherung und Öffnung elektronisch übermittelter Angebote):

§ 119 entstammt teilweise der E-Procurement-Verordnung (§ 6). Ein Zeitstempel ist eine automatisch erteilte, elektronisch signierte Bescheinigung eines Zertifizierungsdiensteanbieters, dass (ihm) bestimmte elektronische Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen sind. Aus der Verpflichtung zur Dokumentation des rechtzeitigen Einganges von Angeboten ist jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers ableitbar, dass dieser sicherzustellen hat, dass auch Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist „eingereicht“ werden können (d.h. der Auftraggeber könnte zB durch elektronische Sperren oder sonstige technische Vorkehrungen Vorsorge dafür treffen, dass nach Ablauf der Ange...

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