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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 110 Einreichen der Angebote in Papierform

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu den §§ 106 bis 111 (Allgemeine Regelungen für Angebote)

[Anm: s auch bei §§ 106 bis 109]

Durch die Verwendung des Begriffes „tunlichst“ in § 110 zweiter Satz wird klargestellt, dass, falls beigestellte Umschläge nicht verwendet werden, dies keinen Ausscheidungsgrund gemäß § 129 Abs. 1 Z 7 darstellt. Die Spezialvorschrift für elektronisch übermittelte Angebote findet sich nunmehr in § 113.

[Anm: s auch bei § 111]

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