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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 3 Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2012 wurde ein neuer Abs 6 angefügt. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu § 3 (Öffentliche Auftraggeber und sonstige Verpflichtete):

Zu Abs. 1:

§ 3 Abs. 1: Abs. 1 entspricht § 7 Abs. 1 BVergG 2002 und ist inhaltlich unverändert.

Die durch das BVergG 2002 vorgenommene Neuformulierung des persönlichen Geltungsbereiches verfolgte das Ziel, eine gemeinschaftsrechtskonforme Umschreibung des persönlichen Anwendungsbereiches zu erreichen. Die Formulierung des persönlichen Anwendungsbereiches des BVergG ist auch vor dem Hintergrund des Art. 14b B-VG zu sehen. Durch die Vereinheitlichung des materiellen Vergaberechtes entfällt die Notwendigkeit, die Gesetzgebungskompetenz im materiellen Bereich betreffend der dem gemeinschaftlichen Vergaberecht unterliegenden Auftraggeber gemäß der (bisher in diesem Bereich geltenden) österreichischen Kompetenzordnung trennscharf den jeweils zuständigen Gesetzgebern Bund bzw. Land zuzuweise...

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