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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Dokumentvorschau
Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 87a Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr

Anmerkungen zu den Novellen:

Mit der BVergG-Nov 2013 wurde § 87a samt Überschrift neu eingefügt; er trat mit dem der Kundmachung der BVergG-Nov 2013 folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 17 Z 1).

Materialien:

RV BVergG-Nov 2013 (2170 BlgNR XXIV.GP):

Zu Z 11 (§ 87a samt Überschrift):

Mit den §§ 87a und 99a werden die Sonderbestimmungen der RL 2011/7/EU für öffentliche Auftraggeber umgesetzt. Es wurde dabei ein doppelter Ansatz gewählt: Die Verpflichtungen der Richtlinie werden sowohl in die Regelungen zur Ausschreibung als auch in die Bestimmungen über den Leistungsvertrag aufgenommen. Dies hat zum einen die Konsequenz, dass Ausschreibungsbestimmungen, die den Vorgaben des § 87a widersprechen, nur innerhalb der Fristen für Nachprüfungsverfahren angefochten werden können und danach der Präklusion unterliegen. Die öffentliche Auftraggeber betreffenden Bestimmungen der Zahlungsverzugsrichtlinie werden damit in das Rechtsschutzsystem des BVergG 2006 eingebettet. Zum anderen wird durch die nochmalige Regelung in § 99a sichergestellt, dass den Vorgaben der RL 2011/7/EU auch bei Verfahren ohne Ausschreibung sowie bei Verfahren,...

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