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Philipp Pallitsch

BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2406-8

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Philipp Pallitsch - BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006

§ 85 Arten und Mittel zur Sicherstellung

Materialien:

RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):

Zu § 85 (Sicherstellung)

Auf die Definitionen in § 2 Z 32 sowie die Erläuterungen dazu wird hingewiesen. Da Auftraggeber in der Praxis zumeist Bankgarantien als Sicherungsmittel vorschreiben, macht Abs. 2 die Vorschreibung von Bankgarantien durch den Auftraggeber zur Regel. Allerdings wird es dem Bieter freigestellt, die Bankgarantie durch andere Sicherstellungsmittel zu ersetzen.

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