BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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§ 80 Besondere Bestimmungen betreffend die Beschaffung von Straßenfahrzeugen
Anmerkungen zu den Novellen:
Mit der BVergG-Nov 2010 wurde nach § 79 (neu) ein neuer § 80 samt Überschrift eingefügt. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 14).
Mit der BVergG-Nov 2012 wurde in Abs 4 zweiter Satz, Abs 5 zweiter Satz und Abs 6 dritter Satz jeweils die Wortfolge „Europäischen Gemeinschaft“ durch das Wort „Union“ ersetzt. Weiters wurde in Abs 4 zweiter Satz, Abs 5 zweiter Satz und Abs 6 dritter Satz jeweils die Wortfolge „gemeinschaftliche Testverfahren“ durch die Wortfolge „Testverfahren der Union“ ersetzt. Schließlich wurde in Abs 4 dritter Satz, Abs 5 dritter Satz und Abs 6 vierter Satz jeweils die Wortfolge „gemeinschaftlichen Testverfahren“ durch die Wortfolge „Testverfahren der Union“ ersetzt. Die Änderungen traten grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).
Materialien:
RV BVergG-Nov 2010 (327 BlgNR XXIV.GP):
Zu Z 36 (neue Paragraphenbezeichnung der bisherigen §§ 79 und 80), Z 37 (§ 80 neu samt Überschrift), Z 54 (§ 125 Abs. 3 Z 2), Z 92 (§ 237 neu samt Überschrift) und Z 142 (Anhang...