BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
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S. 5Vorwort
Kaum ein anderes Rechtsgebiet entwickelt sich so rasch wie das Vergaberecht. In den letzten 20 Jahren wurde das Vergaberecht in kurzen Abständen viermal neu kodifiziert, wobei der Regelungsumfang von Mal zu Mal deutlich gewachsen ist. Hatte das BVergG 1993 noch 108 Paragraphen (plus 11 Anhänge), waren es beim BVergG 1997 bereits 130 Paragraphen (plus 18 Anhänge) und beim BVergG 2002 bereits 192 Paragraphen (plus 10 Anhängen); das BVergG 2006 in der Stammfassung hatte schließlich 351 Paragraphen (plus 19 Anhänge). Welche Bedeutung der Gesetzgeber dem Vergaberecht und insb dem BVergG 2006 beimisst, zeigt sich nicht nur an der Vielzahl der Novellierungen, sondern auch daran, dass bemerkenswert umfangreiche und durchwegs hilfreiche Erläuterungen zur Verfügung gestellt wurden, aus denen sich bereits ein Gutteil der Fragen in der täglichen Vergabepraxis beantworten lässt.
Das BVergG 2006 wurde seit dem Inkrafttreten am mehrfach geändert, wobei vor allem mit den 4 großen Novellen aus 2007, 2010, 2012 und 2013 besonders umfangreiche und tiefgreifende Änderungen erfolgten. Die BVergG-Novelle 2007 brachte insgesamt 113 Änderungen, ua in Reaktion auf die Rechtsprechung des VfG...