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Trotz Eigeneinkommens Waisenpension während des Studiums
iFamZ 2021/164
Die den Anspruch auf Waisenpension begründende Kindeseigenschaft nach § 252 Abs 1 Z 2 ASVG besteht auch dann fort, wenn die Waise aus einer Erwerbstätigkeit, die sie neben ihrem Studium ausübt, ein zur Selbsterhaltungsfähigkeit führendes Einkommen erzielt. Entscheidend ist allein, ob die Ausbildung die Arbeitskraft der Waise überwiegend in Anspruch nimmt.