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iFamZ 4, August 2021, Seite 213

Trotz Eigeneinkommens Waisenpension während des Studiums

iFamZ 2021/164

§ 252 Abs 1 Z 2 ASVG

Die den Anspruch auf Waisenpension begründende Kindeseigenschaft nach § 252 Abs 1 Z 2 ASVG besteht auch dann fort, wenn die Waise aus einer Erwerbstätigkeit, die sie neben ihrem Studium ausübt, ein zur Selbsterhaltungsfähigkeit führendes Einkommen erzielt. Entscheidend ist allein, ob die Ausbildung die Arbeitskraft der Waise überwiegend in Anspruch nimmt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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