Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erneute Gewährung von COVID-19-Vorschüssen
iFamZ 2021/149
§ 3 UVG; § 7 1. COVID-19-JuBG
Ein neuer Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 7 1. COVID-19-JuBG für die Dauer von sechs Monaten ist nach Ablauf der Periode, für die bereits Vorschüsse nach diesem Gesetz gewährt wurden, zulässig.