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iFamZ 4, August 2021, Seite 203

Erneute Gewährung von COVID-19-Vorschüssen

iFamZ 2021/149

§ 3 UVG; § 7 1. COVID-19-JuBG

Ein neuer Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 7 1. COVID-19-JuBG für die Dauer von sechs Monaten ist nach Ablauf der Periode, für die bereits Vorschüsse nach diesem Gesetz gewährt wurden, zulässig.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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