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iFamZ 4, August 2021, Seite 202

Unterhaltsvereinbarung und Anwaltshaftung

iFamZ 2021/145

§§ 231, 1299 ABGB

Der Rechtsanwalt haftet seinem Mandanten, wenn er ihn vor Abschluss einer Kindesunterhaltsvereinbarung nicht darüber aufklärt, dass er nach dem von den Eltern vereinbarten Betreuungsmodell (mit etwa gleichteiliger Betreuung) zu keinen Geldunterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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