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Unterhaltsvereinbarung und Anwaltshaftung
iFamZ 2021/145
Der Rechtsanwalt haftet seinem Mandanten, wenn er ihn vor Abschluss einer Kindesunterhaltsvereinbarung nicht darüber aufklärt, dass er nach dem von den Eltern vereinbarten Betreuungsmodell (mit etwa gleichteiliger Betreuung) zu keinen Geldunterhaltsleistungen verpflichtet ist.