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Einschränkung des Kontaktrechts durch das Verbot eines Aufenthalts an bestimmten Orten
iFamZ 2021/159
Im Allgemeinen ist dem kontaktberechtigten Elternteil der Kontakt zum Kind unbeschränkt, daher ohne Beeinträchtigung durch Zuziehung weiterer Personen oder Bindung an bestimmte Örtlichkeiten, zu gestatten. Sofern allerdings konkrete Umstände vorliegen, die eine Gefährdung der psychischen oder physischen Integrität des Kindes besorgen lassen, muss das Interesse des Elternteils an einer uneingeschränkt möglichen Ausübung seines Kontakts gegenüber dem Wohl des Kindes zurücktreten.
Die Minderjährige lebt bei ihrem Vater. Beiden Elternteilen kommt die Obsorge zu. Der Mutter steht ein wöchentliches Wochenendkontaktrecht zu.
Der Vater begehrt, der Mutter aufzutragen, mit der Tochter den Aufenthalt an der Adresse (…) zu unterlassen. Am sei es beim Einfamilienhaus an dieser Adresse zu einem Schusswechsel gekommen, wobei zwei Menschen schwer verletzt worden seien. Laut Zeitungsberichten seien 800g Cannabis sichergestellt worden. Die Mutter pflege im Haus zu verkehren, wobei sie sich dort auch mit K aufhalte. Nur durch Zufall sei die Tochter an diesem Tag nicht mit der Mutter in diesem Haus gewesen. Bereits im Mai 2019 seien an der Adresse Kriegsmaterial, Munition,...