Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbleib in einem Überstellungsstaat; kein widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten
iFamZ 2021/192
S. 239 Art 2 Z 11, 11 Abs 4 VO Brüssel IIa; Art 13, 20 HKÜ
PPU, A
Im Verbleib in einem Überstellungsstaat iSd VO Dublin III trotz Aufhebung der Überstellungsentscheidung, aber ohne Wiederaufnahmeentscheidung des überstellenden Mitgliedstaats, liegt kein widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten iSd VO Brüssel II a und des HKÜ.
Aufgrund eines finnischen Vorabentscheidungsersuchens hat der EuGH (Erste Kammer) für Recht erkannt:
Art 2 Z 11 der VO Brüssel IIa ist dahin auszulegen, dass kein widerrechtliches Verbringen oder widerrechtliches Zurückhalten im Sinne dieser Bestimmung vorliegen kann, wenn sich ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils in Befolgung einer von einem Mitgliedstaat auf der Grundlage der VO (EU) 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, getroffenen Überstellungsentscheidung dazu veranlasst sieht, sein Kind aus diesem Staat, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes befand, in...