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ASoK 7, Juli 2002, Seite 230

Änderung der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Dr. Wolfgang Höfle

Änderung der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

www.avsv.at; Amtl. Verlautbarung Nr. 67/2002 vom .

§ 17 a: Der Kostenanteil wird grundsätzlich mit 20 % festgesetzt (tritt mit in Kraft).

§ 26 a: Die Zusatzbeiträge bei einem beantragten Wechsel zwischen Sach- und Geldleistungsberechtigung betragen im Jahr 2002 (jährliche Aufwertung) für


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-
Sachleistungsberechtigte, die in die Sonderklasse wechseln
€ 57,94 p. M.
-
Sachleistungsberechtigte, die ganz in die Geldleistungsberechtigung wechseln
€ 72,43 p. M.
-
Geldleistungsberechtigte, die auf die Sonderklasse verzichten
€ 2,00 p. M.
-
Geldleistungsberechtigte, die ganz in die Sachleistungsberechtigung wechseln
€ 1,00 p.M.

§ 26 a tritt gemäß § 36 Z 3 der Satzung mit in Kraft.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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