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ASoK 7, Juli 2002, Seite 220

Nochmals: Kollektivvertraglicher Mindestlohn und Sachbezug in der Sozialversicherung

Eine Replik

Dr. Rudolf Müller

Wenn mein früherer Berufskollege Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Korn in einer sozialversicherungsrechtlichen Frage zur Feder greift, ist das angesichts seiner üblichen juristischen Interessengebiete zunächst ungewöhnlich. Wenn er abschließend die Hoffnung ausdrückt, die von ihm kritisierte Rechtsauffassung des 8. Senates des Verwaltungsgerichtshofes sollte „im Interesse des Ansehens der österreichischen Jurisprudenz möglichst bald zu Makulatur werden", dann liegt darin ein ungewöhnlich scharfes Werturteil, das man als Miturheber dieser Rechtsauffassung so nicht stehen lassen sollte.

Korn hätte freilich - das sei vorausgeschickt - besser mit offenem Visier gekämpft: seinen Ausführungen ist - anders als dies der guten Verkehrssitte entsprechen würde - nicht einmal in einer Fußnote zu entnehmen, dass und auf welche Weise er an dem zweiten Verfahren (dessen Erkenntnis den äußeren Anlass zu seiner Kritik auch an einem gleichartigen, länger zurückliegenden Erkenntnis gegeben hat) selbst beteiligt war.

Zur Erinnerung an den Streitgegenstand des jüngeren Erkenntnisses: Ein Rechtsanwalt hatte geringfügig beschäftigten Rechtsanwaltsgehilfen anstelle des aliquoten kollektivvertraglichen Mindestent...

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