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ASoK 8, August 2009, Seite 278

Die Regelung des Entgelts im ASVG

Eckpunkte des ASVG-Entgeltbegriffs

Mag. Alfred Shubshizky

Entgelt und Entgeltlichkeit haben im ASVG eine zentrale Bedeutung. Einerseits ist die Entgeltlichkeit Voraussetzung für die Pflichtversicherung des Dienstnehmers, andererseits ist das Entgelt Basis für die Beitragsbemessung und damit auch für die Geldleistungen aus der Sozialversicherung. Im folgenden Beitrag wird auf die Eckpunkte des sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriffs eingegangen: die zentrale Stellung des Anspruchslohnprinzips, die Berücksichtigung und Bewertung von Sachbezügen, die Einbeziehung eines Entgelts von dritter Seite, die eigenständig definierten und beitragsrechtlich anders zu behandelnden Sonderzahlungen und letztlich die Höchstbeitragsgrundlage als Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbefreiungsbestimmungen werden in den folgenden Beiträgen dieser Artikelserie dargestellt.

Weit gefasster Entgeltbegriff im ASVG

Grundlage für die Bemessung der allgemeinen ASVG-Beiträge ist der im Beitragszeitraum (Kalendermonat) gebührende Arbeitsverdienst mit Ausnahme allfälliger Sonderzahlungen. Als Arbeitsverdienst gilt bei den pflichtversicherten (echten oder freien) Dienstnehmern und Lehrlingen das Entgelt. Unter diesem sind jene Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der Di...

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