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ASoK 7, Juli 2002, Seite 231

Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft

Dr. Wolfgang Höfle

Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft

SV aktuell Nr. 3/Juni 2002, 3.

Das Vertragswerk ist am in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt gilt z. B. der Grundsatz, dass auch bei gleichzeitiger Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten in mehreren Vertragsstaaten grundsätzlich nur die Rechtsvorschriften eines Staates gelten sollen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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