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ASoK 7, Juli 2002, Seite 231

Wesentliche Interessenbeeinträchtigung durch vorzeitige Pensionierung

Dr. Wolfgang Höfle

Wesentliche Interessenbeeinträchtigung durch vorzeitige Pensionierung (§ 105 ArbVG)

ZAS 3/2002, Judikaturbeilage, 17: 9 Ob A 244/01z.

Sozialwidrigkeit kann auch dann vorliegen, wenn die Arbeitnehmerin bereits Anspruch auf vorzeitige Alterspension (aber noch nicht Anspruch auf Alterspension) hat.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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