Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wesentliche Interessenbeeinträchtigung durch vorzeitige Pensionierung
• Wesentliche Interessenbeeinträchtigung durch vorzeitige Pensionierung (§ 105 ArbVG)
ZAS 3/2002, Judikaturbeilage, 17: 9 Ob A 244/01z.
Sozialwidrigkeit kann auch dann vorliegen, wenn die Arbeitnehmerin bereits Anspruch auf vorzeitige Alterspension (aber noch nicht Anspruch auf Alterspension) hat.