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Vorschuss auf Arbeitslosengeld bei strittiger Kündigungsentschädigung
• Vorschuss auf Arbeitslosengeld bei strittiger Kündigungsentschädigung
8 Ob S 244/00s = ARD 5308/14/2002.
Interessant an dem zitierten Erkenntnis ist v. a. folgende Aussage: „Haben die Parteien einen Pauschalvergleich über mehrere Ansprüche getroffen, bestehen gegen eine anteilige Zuordnung nach der Ausgangssituation, d. h. nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der einzelnen Ansprüche und nach dem Prozessverlauf, keine Bedenken."
Anmerkung: Diese Ansicht, die von den GKK teilweise auch im Beitragsrecht vertreten wird, wird im lohnsteuerlichen Bereich nicht akzeptiert. Aus einem Pauschalvergleich dürfen nach Ansicht des BMF nicht steuerbegünstigte Teile (z.B. Abfertigung) herausgeschält werden.