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OGH: Vertragsbedienstete Kärnten
• Tätigkeiten, die dem Schauspielergesetz unterliegen, wenn sie nur bei einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegt wurden, sind für die Ermittlung des Vorrückungsstichtages gemäß § 41 Abs. 2 Kärntner LVBG bzw. § 26 Abs. 2 VBG voll anzurechnen. - (§ 41 Abs. 2 Kärntner LVBG, § 26 Abs. 2 VBG)
( 8 Ob A 125/01 t)