BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 247 Technische Spezifikationen
Anmerkungen zu den Novellen:
Mit der BVergG-Nov 2012 wurde im Abs 4 im Einleitungssatz das Wort „gemeinschaftsrechtskonformen“ durch das Wort „unionsrechtskonformen“ ersetzt. Die Änderung trat grds mit dem der Kundmachung folgenden zweiten Monatsersten () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 15).
Materialien:
RV Stammfassung BVergG 2006 (1171 BlgNR XXII.GP):
Zu den §§ 245 bis 247 (Leistungsbeschreibung)
[Anm: s auch bei § 245]
§ 247 entspricht im Wesentlichen § 98 für öffentliche Auftraggeber, wobei sich aus Art. 35 der RL 2004/17/EG folgende Abweichungen ergeben: In der angeführten Richtlinienregelung, die in § 247 Abs. 1 und 2 umgesetzt wird, wird festgelegt, dass Sektorenauftraggeber interessierten Unternehmern auf Anfrage die technischen Spezifikationen mitzuteilen haben, die sie regelmäßig bei ihren Beschaffungen heranziehen.
Erwägungsgrund 42 der RL 2004/17/EG führt zu den technischen Spezifikationen Folgendes aus: „Die von den Auftraggebern erarbeiteten technischen Spezifikationen sollten es erlauben, die öffentlichen Beschaffungsmärkte für den Wettbewerb zu öffnen. Hierfür sollte es möglich sein, Angebote einzureichen, die die Vielfalt technischer Lösungsm...