BVergG 2006 | Bundesvergabegesetz 2006
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 7453. Unterabschnitt - Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
Anmerkungen zu den Novellen:
Mit der BVergG-Nov 2013 wurde die bisherige Überschrift vor § 244 („3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich“) neu gefasst; die Änderung trat mit dem der Kundmachung der BVergG-Nov 2013 folgenden Tag () in Kraft (vgl näher § 345 Abs 17 Z 1).
Materialien:
RV BVergG-Nov 2013 (2170 BlgNR XXIV.GP):
Zu Z 20 (Bezeichnung und Überschrift nach § 244):
Die Unterabschnittsüberschrift soll im Lichte des neu eingefügten § 247a angepasst werden.