PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 4 Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach ihrer Veröffentlichung; Übersetzung
Literatur: Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz8 (2016); Engin-Deniz, Patentanmeldung und einstweiliger Patentschutz, ecolex 2000, 727 ff; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung11(2018); Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz. Kommentar4 (2015); Schulte, Patentgesetz mit EPÜ. Kommentar10 (2017); Singer/Stauder, Europäisches Patentübereinkommen7 (2016); Uhlmann/Karen/Krauß, Vor der Patenterteilung – Optimierung des vorläufigen Schutzes einer Patentanmeldung, Mitt 8/2006, 337–341
Übersicht der Kommentierung
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I. | Voraussetzungen des vorläufigen Schutzes | ||
A. | Veröffentlichung | ||
B. | Benutzung des Gegenstands der Anmeldung – veröffentlichte Ansprüche | ||
II. | Übersetzung der Ansprüche ins Deutsche oder Übermittlung an Benützer | ||
III. | Ansprüche und Verjährung |
Vorspann
Mit dieser Bestimmung wird im österreichischen Recht die Vorschrift des Art 67 Abs 1 EPÜ umgesetzt, welcher den Vertragsstaaten die Gewährung eines einstweiligen Schutzes aus der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung vorschreibt. Österreich schränkt den Umfang des vorläufigen Schutzes im Einklang mit Art 67 Abs 2 EPÜ gegenüber den Rechten aus dem erteilten Patent dahingehend ein, dass der Anmelder nu...