PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 1 Begriffsbestimmungen
Übersicht der Kommentierung
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Vorspann
Diese Bestimmung legt einige Begriffe fest, denen im Rahmen des PatV-EG eine besondere Bedeutung zukommt.
I. Dynamische Verweisungen
1
Bei den Verweisen in den Z 1 und 3 handelt es sich trotz der ausdrücklichen Bezeichnung der einzelnen abgeschlossenen Verträge um dynamische Verweisungen, dh Verweisungen auf diese Verträge im Gesetzestext schließen auch sämtliche zwischenzeitlich erfolgte Änderungen, insbesondere auch auf die Novellierung des EPÜ, mit ein. Ebenso sind sämtliche Verweise auf nationales Patent- und Gebrauchsmusterrecht in den Z 7 und 8 jeweils als dynamische Verweisung aufzufassen. Auch wenn das ZentProt (Z 2) weiterhin integraler Bestandteil des EPÜ und auch in Österreich geltendes Recht ist, ist die Definition seit der Streichung des § 14 sowie der Änderung des § 18 obsolet geworden, da das PatV-EG selbst nicht mehr auf das ZentProt verweist.
II. Bezeichnung von Schutzrechten
2
Hinsichtlich der Z 4 und 6 ist zu berücksichtigen, dass internationale und europäische Patentanmeldungen nur dann als solche angesehen werden, wenn in diesen Österreich benannt bzw bestimmt ist....