PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 176b
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Die Regelungen des § 176b betreffen den Übergang der Zuständigkeit für Erledigungen von der Rechtsmittelabteilung bzw dem Obersten Patent- und Markensenat auf das OLG Wien und den OGH im Rahmen der Patent- und Markenrechtsnovelle 2013. Soweit ersichtlich sind sämtliche unter diese Übergangsbestimmungen fallenden Fälle so weit abgeschlossen, dass diese Regelungen in Zukunft nicht mehr zur Anwendung kommen.