PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 163 Feststellungsanträge
Literatur: Holzer, Die österreichischen Feststellungsverfahren – Fragen der Rechtssicherheit in Ann et al, Materielles Patentrecht (2003); Kuchar/Wolner, Entscheidung über Feststellungsantrag nach § 163 PatG kein Wiederaufnahmegrund, ÖBl 2003, 96–98; Stadler, Spannvorrichtung Schneeketten – Der Formstein-Einwand im negativen Feststellungsverfahren, ÖBl 2016, 267–273.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Verfahren | ||
A. | Zuständigkeit der NA | ||
B. | Parteien | ||
C. | Feststellungsgegenstand und Feststellungspatent | ||
D. | Verfahrensablauf |
Vorspann
Im Feststellungsverfahren soll entschieden werden, ob ein bestimmter Gegenstand oder ein bestimmtes Verfahren in den Schutzbereich eines Patents fällt oder nicht. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers bildet es eine einfachere Alternative zu den im Allgemeinen aufwendigeren Patentverletzungsverfahren. Im positiven Feststellungsverfahren beantragt idR der Patentinhaber die Feststellung, dass ein Gegenstand in den Schutzbereich eines Patents fällt; im negativen Feststellungverfahren dagegen wird von einem Dritten die Feststellung begehrt, dass ein Gegenstand nicht im Schutzbereich des Patents liegt. Parteien des Verfahrens sind der ...