PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 158 Einstweiliger Schutz
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Macht der Patentinhaber den Anspruch auf angemessenes Entgelt aus der veröffentlichten Anmeldung vor der Patenterteilung geltend, kann das Gericht das Verfahren aus Gründen der Verfahrensökonomie bis zur Bekanntmachung der Erteilung unterbrechen. Diese Vorschrift ist analog auf die Ansprüche aus veröffentlichten EP- und PCT-Anmeldungen anwendbar.