PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 140 Revisionsrekurs
Literatur: Garber, Zum Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung, ÖBl 2018, 102; Geroldinger in Kodek, Zugang zum OGH. Vorträge des Symposiums „Zugang zum OGH in Zivil- und Strafsachen“ (2012); Klicka in Rechberger, Außerstreitgesetz. Kommentar2 (2013); Kucsko/Schumacher, marken.schutz. Systematischer Kommentar zum Markenschutzgesetz2 (2013); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zulässigkeit des Revisionsrekurses | ||
A. | Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung | ||
B. | Ordentlicher und außerordentlicher Revisionsrekurs, Zulassungsvorstellung | ||
C. | Absoluter Zulässigkeitsausschluss | ||
D. | Revisionsrekurs gegen Aufhebungsbeschlüsse | ||
II. | Verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen | ||
A. | Fristen | ||
B. | Einbringung des Revisionsrekurses | ||
C. | Kostenersatz | ||
D. | Exkurs: Neuerungsverbot |
Vorspann
Entscheidungen des Rekursgerichts über Rekurse gegen Beschlüsse der TA oder RA gemäß § 138 sind mit Revisionsrekus an den OGH anfechtbar, sofern ein solcher nach § 62 AußStrG zulässig ist.
I. Zulässigkeit des Revisionsrekurses
1
§ 62 AußStrG folgt dem im österreichischen Zivilprozessrecht verankerten Prinzip der Zulassungs- und Grundsatzrevision. Der OGH soll sich nur um wichtigen, über den Einz...