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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 135

Stadler/ Gehring

Übersicht


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I.
Bewilligung der Wiedereinsetzung
1, 2

I. Bewilligung der Wiedereinsetzung

1

Die Wiedereinsetzung hat die Wirkung, das bereits eingetretene nachteilige Rechtsfolgen nachträglich außer Kraft treten. Das PA hat das Verfahren in dem Stadium vor dem Eintritt des Rechtsverlusts fortzusetzen.

2

Sofern aufgrund der eingetretenen Säumnis bereits Eintragungen im Register erfolgt sind, so sind diese von Amts wegen rückgängig zu machen, insbesondere ist die Eintragung der Nichtigerklärung des Gebrauchsmusters nach § 36 Abs 3 GMG, sowie ggf die Eintragung des Erlöschens des Patents wegen Nichtzahlung der Jahresgebühren aus dem Patentregister zu löschen.

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