zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 131

Stadler/ Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrags
13
II.
Formerfordernisse des Wiedereinsetzungsantrags
46
III.
Beweismaß
7
IV.
Nachholung der Handlung
810

Vorspann

Damit ein Antrag auf Wiedereinsetzung in eine vor dem PA versäumte Frist als rechtzeitig gilt, hat der Wiedereinsetzungswerber zwei voneinander unterschiedliche Fristen zu wahren, wobei der Antrag bis zum Ablauf der früher ablaufenden Frist einzureichen ist. Verspätete Wiedereinsetzungsanträge werden als unzulässig zurückgewiesen.

I. Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrags

1

Die erste der beiden für die Wiedereinsetzung einzuhaltende Frist (Absolutfrist) beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem der Rechtsverlust eingetreten ist, und hat eine Dauer von zwölf Monaten. Nach Ablauf von zwölf Monaten ist die Wiedereinsetzung überhaupt ausgeschlossen, somit ist auch für die Gegenseite des Säumigen oder Dritten sichergestellt, dass keine Rechte des Säumigen oder Dritten mehr bestehen und eine Wiedereinsetzung keinesfalls mehr möglich ist. Eine Absolutfrist besteht bei Versäumung einer Frist (oder Verhandlu...

Daten werden geladen...