PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 126 Rechtshilfe
1
Das PA kann sich in seinen Verfahren der Rechtshilfe eines Gerichts bedienen. So ist es beispielsweise möglich, Zeugen im Rechtshilfeweg durch ein Gericht vernehmen zu lassen, Auskünfte beim Firmenbuchgericht einzuholen usw.
2
Umgekehrt ist auch das PA verpflichtet, den Gerichten Amtshilfe zu leisten, insbesondere Einsicht in seine Akten oder seine Register zu gewähren.