PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 123 Inhalt der Entscheidung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Form und Aufbau der Endentscheidung | ||
II. | Teilentscheidungen | ||
III. | Bindungswirkung der Sachentscheidungen | ||
A. | Persönliche Grenzen der Rechtskraft | ||
B. | Sachliche Grenzen der Rechtskraft | ||
C. | Zeitliche Grenzen der Rechtskraft | ||
D. | Bindung der Zivilgerichte | ||
E. | Keine Bindungswirkung der Zurückweisung und der Einstellung |
Vorspann
1
Das Anfechtungsverfahren vor der NA wird idR durch Endentscheidung abgeschlossen. Diese kann entweder prozessualer Natur sein (Zurückweisung oder Einstellung des Verfahrens) oder in der Sache ergehen (Stattgebung oder Abweisung). Das Anfechtungsverfahren endet auch mit der wirksamen Zurückziehung des Antrags, wobei die NA aufgrund dieser Zurückziehung einen anfechtbaren deklarativen Einstellungsbeschluss erlässt.
I. Form und Aufbau der Endentscheidung
2
Die schriftliche Ausfertigung der Endentscheidung entspricht im Wesentlichen der eines gerichtlichen Urteils gemäß § 417 ZPO. Die erste Seite der Endentscheidung der NA enthält den Hinweis, dass eine Entscheidung der NA vorliegt. Weiters gibt die Entscheidung die Parteien des Verfahrens sowie die Geschäftszahl und das Datum der Entscheidung an.
3
Abhängig davon, ob e...