Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 116 Vorverfahren

Stadler/ Gehring

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zweck des Vorverfahrens
1
II.
Verfahrensleitung
2, 3
III.
Beweisaufnahmen im Vorverfahren
4, 5
IV.
Referat
6

Vorspann

Das Vorverfahren stellt einen dem Zivilprozess erster Instanz unbekannten Zwischenschritt des Anfechtungsverfahrens dar und hat den Zweck, die Durchführung einzelner aufwendigerer Verfahrensschritte, die die NA aus verfahrensökonomischen Gründen nicht in Senatsbesetzung vornehmen kann, vereinfacht durchzuführen. Dabei wird vom Grundsatz der Unmittelbarkeit insoweit abgegangen, als nicht sämtliche Mitglieder der NA an sämtlichen Beweiserhebungen beteiligt sein müssen. Die Referenten, denen durch die Abfassung eines Entscheidungsentwurfs ein besonderes Schwergewicht im Verfahren zukommt, haben jedoch an allen Terminen des Vorverfahrens teilzunehmen.

I. Zweck des Vorverfahrens

1

Beweiserhebungen, die typischerweise langwierig bzw aufwändig sind, werden im Vorverfahren durch die beiden Referenten vorgenommen. Zweck dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass der fünf Mitglieder umfassende Senat Beweise aufnehmen muss. Da im Vorverfahren lediglich die beiden Referenten sowie der Vorsitzende beteiligt sind, wird der Aufwand für die NA ver...

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