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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 115a Unterbrechung aufgrund eines Einspruchsverfahrens

Stadler/ Gehring

1

Durch diese Bestimmung wurde mit der Einführung des der Erteilung nachgelagerten Einspruchsverfahrens der Vorrang des Einspruchsverfahrens gegenüber dem Nichtigkeitsverfahren geregelt. Für Europäische Patente gilt die – in Details abweichende – Vorschrift des § 11 PatV-EG.

2

Zu diesem Zweck wird ein Nichtigkeitsverfahren unabhängig vom Streitgegenstand unterbrochen, wenn ein Einspruchsverfahren vor gegen dasselbe Patent anhängig gemacht wird. Der Unterbrechungsgrund ist amtswegig wahrzunehmen.

3

Endet das österreichische Einspruchsverfahren und wird das Patent nicht vollständig widerrufen, so kann das Nichtigkeitsverfahren auf Antrag oder von Amts wegen hinsichtlich der bestehen gebliebenen Fassung fortgesetzt werden.

4

Im Falle eines Widerrufs des Patents wird das Nichtigkeitsverfahren von Amts wegen eingestellt. Hinsichtlich der Kostenentscheidung ist analog zur Einstellung bei Erlöschen des Patents vorzugehen.

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