PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 114 Form und Inhalt des Antrags
Literatur: Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017).
Übersicht der Kommentierung
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Vorspann
Diese Vorschrift legt die formalen und teilweise auch inhaltlichen Voraussetzungen für den Anfechtungsantrag fest.
I. Einbringung des Antrags beim PA
1
Wie alle Eingaben an das PA können auch Anfechtungsanträge direkt beim PA oder per Post eingebracht werden. Der Antrag ist schriftlich in zumindest zweifacher Form einzureichen, sodass bei einer Mehrheit von AG je ein Exemplar des Antrags für die NA und ein Exemplar für den AG zur Verfügung steht. Das PA bestätigt bei persönlicher Einbringung den Zugang unmittelbar. Eine Direktzustellung des verfahrenseinleitenden Antrags iSd § 112 ZPO ist nicht vorgeschrieben.
II. Inhalt des Antrags
2
Aufgrund der gerichtsähnlichen Ausbildung des Anfechtungsverfahrens entsprechen die wesentlichen Anforderungen an einen Antragsschriftsatz den einer zivilgerichtlichen Klage. Im Antrag sind die Verfahrensparteien sowie gegebenenfalls der Vertreter anzugeben. Weiters ist im Antrag das betreffende Patent bzw die Patente eindeutig zu bezeichnen, zB durch Angab...