PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 112 Antragstellung
Literatur: Hieger, Amtswegige Fortsetzung des Löschungsverfahrens vor dem Patentamt, ecolex 2012/184; Klicka in Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen2, § 235 ZPO; Pimmer in Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen2, § 483; Schönherr/Adocker/Schultes, Glosse zu NA , N 18/2008 und OPM Op 3/04, ÖBl 2006, 46; Schönherr/Thaler, Entscheidungen zum Patentrecht (1980).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Antragsbindung und Dispositionsgrundsatz | ||
A. | Zurückziehung des Antrags | ||
B. | Änderung und Erweiterung des Antrags | ||
C. | Anerkenntnis des Antragsgegners | ||
D. | Vergleich | ||
E. | Verfügungen über das Schutzrecht | ||
II. | Amtswegige Fortsetzung | ||
A. | Öffentliches Interesse an der Fortsetzung | ||
B. | Aufrechtes Schutzrecht | ||
C. | Entscheidung und Umfang der Fortsetzung | ||
III. | Sicherheitsleistung | ||
A. | Voraussetzungen | ||
B. | Verfahren und Entscheidung über den Antrag | ||
C. | Weiteres Verfahren |
Vorspann
Diese Bestimmung legt die Voraussetzungen fest, unter denen ein Anfechtungsverfahren überhaupt geführt werden kann. Wesentlicher Grundsatz eines Anfechtungsverfahrens ist demgemäß die Bindung an den Antrag des ASt. Die NA darf jedoch einmal eingeleitete Nich...