PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 102 Einspruch
Literatur: Munk, Das österreichische Patentgesetz (1901); Schönherr/Thaler, Entscheidungen zum Patentrecht (1980); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Formerfordernisse des Einspruchs | ||
A. | Einspruchsfrist | ||
B. | Schriftlichkeit | ||
C. | Bestimmtheit | ||
D. | Einspruchsgebühr | ||
II. | Einspruchsgründe | ||
III. | Substantiierung des Einspruchs | ||
A. | Ausführung der Einspruchsgründe | ||
B. | Verspätung und Präklusion |
Vorspann
Diese Bestimmung regelt die Schriftform und die viermonatige Einspruchsfrist und führt die einzelnen Einspruchsgründe an, namentlich die mangelnde Patentfähigkeit, die mangelnde Ausführbarkeit (ggf aufgrund fehlenden biologischen Materials) sowie die Überschreitung der ursprünglichen Offenbarung.
I. Formerfordernisse des Einspruchs
1
Das Einspruchsverfahren ist ein zweiseitiges, reines Parteienverfahren, das nur auf Antrag eröffnet wird. Die TA ist an das Vorliegen eines Antrags gebunden; eine amtswegige Einleitung des Einspruchsverfahrens ist ausgeschlossen.
A. Einspruchsfrist
2
Der Einspruch bildet den verfahrenseinleitenden Antrag. Dieser ist innerhalb von vier Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung der Erteilung des Patents (§ 101c Abs 2) beim PA einzubringen (...