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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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PatG | Patentgesetz (1. Auflage)

S. 880Vor § 102 ff Einspruch

Übersicht


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I.
Zweck des Einspruchsverfahrens
16
II.
Technische Abteilung
7
III.
Parteien des Einspruchsverfahrens
8, 9
A.
Patentinhaber
1014
B.
Einsprechender
1520
C.
Verletzungsbeklagter
2123

I. Zweck des Einspruchsverfahrens

1

Das Einspruchsverfahren ermöglicht es Dritten, den Widerruf (§ 108) eines bereits erteilten Patents bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz geregelter Einspruchsgründe (§ 102 Abs 2) in einem schnellen und effizienten Verfahren herbeizuführen. Mit dem Widerruf verliert ein bereits erteiltes Patent rückwirkend auf den Anmeldetag seine Wirkung.

2

Das Einspruchsverfahren war bereits in der StF des PatG, damals noch nach abgeschlossener Vorprüfung als der Erteilung vorangehender, abschließender Teil des Anmeldeverfahrens, enthalten. Wesentliche Änderungen erfuhr das Einspruchsverfahren im Rahmen der PatG-Nov 2004, wonach das Einspruchsverfahren nunmehr der Erteilung des Patents nachgeschaltet ist. Der Einspruch richtet sich seither auf den Widerruf eines bereits erteilten Patents, nach der davor geltenden Rechtslage war der Einspruch auf Zurückweisung einer bekannt gemachten Patentanmeldung gerichtet. Auch die...

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