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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Dokumentvorschau
Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 95

Poth/ Horkel

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Prioritätserklärung
13
II.
Angabe des Aktenzeichens
46
III.
Nachweis des Prioritätsrechts
712
IV.
Fristversäumnis und Rechtsfolgen
1315
V.
Problem in der Praxis
16, 17

Vorspann

§ 95 betrifft die Formalerfordernisse der Prioritätserklärung und weiterer Erfordernisse zur Beanspruchung des Prioritätsrechts. Weiters ist die Rechtsfolge bei nicht rechtzeitiger Vorlage geregelt.

I. Prioritätserklärung

1

Um einen Prioritätstag zu erhalten, der vor dem Anmeldetag liegt, müssen die Prioritätsrechte ausdrücklich durch eine Prioritätserklärung beansprucht werden. Die Prioritätserklärung umfasst lediglich den Tag und das Land der Anmeldung, deren Priorität in Anspruch genommen wird, nicht jedoch das Aktenzeichen.

2

Die Prioritätserklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Einlagen der Nachanmeldung beim PA abzugeben. Eine Berichtigung der Prioritätserklärung ist innerhalb dieser Frist zu beantragen.

3

In die Frist zur Abgabe einer Prioritätserklärung oder zu deren Berichtigung ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand neben den allgemeinen Fristen für die Wiedereinsetzung nur zulässig, wenn...

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