PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 94
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | |
II. | Teilprioritäten | |
III. | Mehrere Prioritäten | |
IV. | Verallgemeinerung gegenüber der Prioritätsanmeldung |
Vorspann
§ 94 betrifft den Fall, dass eine Anmeldung mehrere Prioritäten hat. Dies kann auch für einen Patentanspruch gelten.
I. Einführung
1
Um ein Prioritätsrecht wirksam beanspruchen zu können, ist es nicht erforderlich, dass Nachanmeldung mit der Prioritätsanmeldung identisch ist. Ist ein Teil des Anmeldungsgegenstandes in der Erstanmeldung enthalten, so kann für diesen Teil eine gesonderte Priorität beansprucht werden, welche auch Teilpriorität bezeichnet wird.
2
Eine Erfindung wird durch die Gesamtheit der in den Patentansprüchen aufscheinenden Merkmale bestimmt. Daher ist die Wirksamkeit des Prioritätsrechts stets für die Patentansprüche zu bestimmen.
3
Praktisch kommt es häufig vor, dass die Nachanmeldung nicht identisch mit der Prioritätsanmeldung ist, da die Erfindung während des Prioritätsjahres weiterentwickelt wurde und diese Ergebnisse in die Nachanmeldung aufgenommen wurden. Diese Situation, bei der Teile des Anmeldungsgegenstandes erstmals in der Nachanmeldung aufscheinen ist in § 94 besonders hervorgehoben. Für die erstma...