PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 93a
1
Durch § 93a wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Priorität von früheren österreichischen Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen geschaffen. Hier ist eine nationale Regelung erforderlich, da die innere Priorität in der PVÜ nicht vorgesehen, jedoch auch nicht ausgeschlossen ist.
2
Die Wirkung der inneren Priorität entspricht der Wirkung einer PVÜ-Priorität iSd Art 4 PVÜ, sodass im Ergebnis auch das Prioritätsrecht von inländischen Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen in Anspruch genommen werden kann.