PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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S. 826Vor § 93 ff Prioritätsrecht
Literatur: Bodenhausen, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (1971).
Übersicht
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I. | Internationale Abkommen | ||
A. | PVÜ – Pariser Verbandsübereinkunft | ||
B. | TRIPS-Abkommen – Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums | ||
C. | EPÜ | ||
D. | PCT | ||
II. | Voraussetzungen des Prioritätsrechts | ||
A. | Vorschriftsmäßige Anmeldung | ||
B. | Dieselbe Erfindung | ||
C. | Erste Anmeldung | ||
D. | Berechtigte Anmelder | ||
E. | Frist für die Inanspruchnahme der Priorität | ||
F. | Prioritätserklärung | ||
G. | Weitere Formalerfordernisse | ||
III. | Weitere Regelungen zur Priorität | ||
A. | Grundlagen der Prioritätsbeanspruchung | ||
B. | Anerkennung der Priorität | ||
C. | Unabhängigkeit von Patenten | ||
D. | Teilanmeldung | ||
E. | Anmeldergemeinschaften | ||
F. | Sonderfall für Inländer bei Prioritätsanmeldung im Ausland | ||
IV. | Wirkungen des Prioritätsrechts |
I. Internationale Abkommen
A. PVÜ – Pariser Verbandsübereinkunft
1
Bereits 1883 wurde mit der PVÜ zum Schutz des gewerblichen Eigentums ein Verband geschaffen, bei dem sich die Verbandsländer verpflichten, den Angehörigen der anderen Verbandsländer die gleichen Rechte in Bezug auf den Schutz durch Patente zu gewähren.
2
Den Angehörigen der Ve...