PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 92b Umwandlung der Anmeldung
1
Mit § 92b wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Patentanmeldung in eine Gebrauchsmusteranmeldung umzuwandeln. Zur analogen Möglichkeit der Umwandlung einer Gebrauchsmusteranmeldung in eine Patentanmeldung siehe § 21 GMG.
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Eine Patentanmeldung kann bis zur Fassung des Erteilungs- oder Zurückweisungsbeschlusses erster Instanz in eine Gebrauchsmusteranmeldung umgewandelt werden. Während der Rechtsmittelfrist bzw des Rechtsmittelverfahrens ist eine Umwandlung nicht zulässig, wohl aber nach Aufhebung der Entscheidung des PA durch das Rechtsmittelgericht und Zurückverweisung der Sache zur neuerlichen Behandlung an das PA, zumal die jeweilige Endentscheidung des PA außer Kraft getreten ist. Um dieselbe Wirkung zu erreichen, kann aber auch während der Rechtsmittelfrist oder des Rechtsmittelverfahrens eine Abzweigungsanmeldung eingereicht werden (§ 15a GMG).
3
Mit der Umwandlung einer Patentanmeldung in eine Gebrauchsmusteranmeldung treten die vorläufigen Wirkungen der Veröffentlichung der Patentanmeldung (§ 101 Abs 5) rückwirkend außer Kraft, zumal diese mangels Veröffentlichung der Gebrauchsmusteranmeldung nur für Patentanmeldungen vorgesehen sind.
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Eine Umwandlung einer Patentanme...