PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 89a
Materialien: Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen – BioPatRL;
Prüfrichtlinien für Biotechnologische Erfindungen am Österreichischen Patentamt (Version 2011) – BioTech-PrüfRL.
Literatur: Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz8 (2016); Flammer, Biotechnologische Erfindungen im Patentrecht (1999); Flammer, Einige Aspekte der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, ÖBl 1999, 166; Krauß, Aktuelles aus dem Bereich Biotechnologie, Mitt 2011, 54–59; Schulte, Patentgesetz mit EPÜ. Kommentar10 (2017).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | |
II. | Funktionsangabe | |
III. | Relevanter Zeitpunkt | |
IV. | Absoluter oder verwendungsbeschränkter Stoffschutz? |
I. Einleitung
1
Diese Bestimmung basiert auf Art 5 Abs 3 der BioPatRL und wurde in § 89a wortident zur RL verankert. Das Erfordernis, wonach die gewerbliche Anwendbarkeit in der Anmeldung konkret beschrieben werden muss, stellt einen wesentlichen Unterschied zu anderen Gebieten der Technik dar, für die es genügt, wenn die gewerbliche Anwendbarkeit zB implizit aus den Anmeldungsunterlagen hervorgeht. Der europäische Richtliniengesetzgeber hat der Fu...